









Gefährdungsbeurteilung
Der Gesetzgeber schreibt Arbeitgebern einen sicheren Umgang mit Gefahren im Unternehmen vor. Bei der Umsetzung gibt es allerdings einigen Spielraum. Je nach den Gegebenheiten vor Ort sind verschiedene Wege möglich, Gefahren in einem Unternehmen zu beseitigen. Die KOCH INGENIEURE unterstützt Sie in der Gefährdungsbeurteilung und einer Bewertung von Gefahren am Arbeitsplatz.
Auflagen des Gesetzgebers
Im § 5 Arbeitsschutzgesetz ist geregelt, dass der Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine umfassende Beurteilung von Gefahren durchzuführen. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit muss in regelmäßigen Abständen eine Gefährdungsanalyse durchführen. In der Praxis geraten Firmen aber regelmäßig in Unruhe, wenn eine Überprüfung ansteht. Der Grund ist, dass Laien niemals sicher sein können, ob sie die Gefährdungsbeurteilung korrekt durchgeführt haben. Die KOCH INGENIEURE sind daher der kompetente Partner an Ihrer Seite, der schon im Vorfeld eine korrekte und gesetzeskonforme Gefährdungsbeurteilung durchführt. Dabei werden durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit der KOCH INGENIEURE präventive Maßnahmen ergriffen, indem Arbeitsmittel und Arbeitsplätze auf Gefahrenpotenziale überprüft werden.

In diesen Fällen muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden
Eine Gefährdungsbeurteilung ist keine einmalige Sache; sie sollte regelmäßig durchgeführt werden. Die Sicherheitsexperten der KOCH INGENIEURE übernehmen eine Erstbeurteilung der Arbeitsplätze. Im späteren Verlauf kommt die Fachkraft für Arbeitssicherheit zum Einsatz, wenn maßgebliche Veränderungen im Unternehmen anstehen. Das ist beispielsweise bei der Veränderung von Arbeitsverfahren, dem Einsatz anderer Arbeitsstoffe oder auch bei wesentlichen Instandsetzungsmaßnahmen der Fall. In regelmäßigen Abständen sollte die Gefährdungsbeurteilung bei der Änderung von Rechtsvorschriften durchgeführt werden, insbesondere aber auch nach Störfällen und Havarien.
Gefährdungsbeurteilung als Fundament des Arbeitsschutzes
Die Gefährdungsbeurteilung hat einen konkreten Nutzen sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Indem beide Seiten die Gefahren anhand der Gefährdungsbeurteilung kennen, können sie entsprechende Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen und den Arbeitsplatz dadurch sicher gestalten. Der Arbeitgeber erfüllt die Rechtsvorschriften und schützt sich vor eventuellen Regressansprüchen. Aufgrund ihrer Relevanz ist die Gefährdungsbeurteilung Bestandteil verschiedener Verordnungen und Gesetze. Dazu gehören unter anderem:
- Arbeitsstättenverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- DGUV Vorschrift 2
- Bildschirmarbeitsverordnung
- Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
Gefährdungsbeurteilung: Die Arbeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Praxis
Um zu erkennen, ob und welche Gefahren es in einem Unternehmen gibt, erstellt die Fachkraft für Arbeitssicherheit eine Gefährdungsbeurteilung. Dabei gehen die Experten im Detail vor und ermitteln, an welcher Stelle Mitarbeiter durch besondere Belastungen oder Gefährdungen bei ihrer Tätigkeit belastet oder gefährdet werden. Wir identifizieren Schwachpunkte und Gefahrenquellen und machen Vorschläge, wie diese beseitigt werden können.
Sie profitieren von dem Sachverstand und der Erfahrung bei der Gefährdungsbeurteilung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese unterliegt nicht der Gefahr, dass sich bereits eine „Betriebsblindheit“ eingestellt hat und kann objektiv jeden Bereich im Unternehmen prüfen und analysieren.
Als präventive Maßnahme in den unternehmerischen Alltag integriert, können Gefährdungsbeurteilungen langfristig dafür sorgen, dass Ihre Mitarbeiter in einem gesunden Arbeitsumfeld agieren. Die Pläne helfen den Beschäftigten dabei, sich sicherheits- und gesundheitsgerecht zu verhalten.
Dank KOCH INGENIEURE ist das oftmals ungeliebte Thema Gefährdungsbeurteilung vom Tisch- kontaktieren Sie uns noch heute, wir beraten Sie in Ihrem Anliegen.