









Gefahrstoffe
In fast jedem Unternehmen arbeiten Mitarbeiter mit Gefahrenstoffen. Dabei kann es sich schon um scheinbar schlichte Reinigungsmittel handeln, die im täglichen Einsatz aber nachhaltige gesundheitliche Schäden verursachen. Grundsätzlich unterliegt der Arbeits- und Gesundheitsschutz und damit auch der Umgang mit diesen Gefahrenstoffen dem Arbeitgeber. Im Gefahrenstoffrecht ist eindeutig geregelt, wie der sichere Umgang mit diesen Gefahrenstoffen gestaltet werden muss. Das Ziel dieser gesetzlichen Regelungen ist es, Expositionen zu vermeiden und kurz- oder langfristige Gesundheitsschäden der Mitarbeiter möglichst auszuschließen.
Wie kann ich den Umgang mit Gefahrenstoffen in meinem Unternehmen sicher gestalten?
Einen ersten Anhaltspunkt für den Umgang mit Gefahrenstoffen finden Sie in:
- der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Pflichten des Unternehmers im Umgang mit Gefahrenstoffen
Kein Unternehmer sollte dieses Thema auf die leichte Schulter nehmen. Arbeitgeber sind verpflichtet, für ihre Firma eine aktuelle Gefahrenstoff- und Gefährdungsbeurteilung vorzulegen, unabhängig davon, ob sie im chemischen Sektor arbeiten oder als Dienstleister Büroräume angemietet haben. Der Hintergrund ist, dass sich jeder Arbeitgeber mit den potenziellen Gefahren in seiner Firma auseinandersetzen sollte.

KOCH INGENIEURE unterstützt kleine und mittelständische Firmen im (rechts-)sicheren Umgang mit Gefahrenstoffen
Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen haben kaum die nötigen Kapazitäten und das Know-how, solche Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen. Daher bieten die KOCH INGENIEURE Ihnen ein umfangreiches Portfolio in diesem Bereich an. Zu unseren Leistungen gehören:
- Begleitung und Unterstützung von Firmen bei der Einführung von Gefahrenstoffen
- Substitutionsprüfungen von Gefahrenstoffen
- Erstellen eines Gefahrstoffkatasters
- Formulierung von Betriebsanweisungen für Gefahrenstoffe
- Durchführung von Gefahrstoffmessungen mit einem Prüfröhrchen
- Beratung bei der Kennzeichnung von Arbeitsplätzen für Gefahrenstoffe
Wie identifiziere ich Gefahrenstoffe in meinem Unternehmen?
Es gibt Gefahrenstoffe, die ganz eindeutig als solche zu erkennen sind und diejenigen, die erst auf den zweiten Blick als Gefahrenstoffe identifiziert werden können. Die Experten von KOCH INGENIEURE stehen Ihnen auch für diese Aufgabe professionell zur Seite und bestimmen für Sie die Gefahrenstoffe in Ihrem Unternehmen. Sie erkennen diese Stoffe unter anderem daran, dass sie entzündlich sind, brandfördernd oder sehr giftig. Auch Stoffe, die krebserzeugend oder explosionsgefährlich sind, fallen in diese Kategorie.
Vermeiden Sie Unfälle durch einen sicheren Umgang mit Gefahrenstoffen
Wir bieten Ihnen unsere Expertise im Umgang mit Gefahrenstoffen, um Unfälle von vornherein zu vermeiden. Daneben geht es den meisten Firmen auch darum, die gesetzlichen Bestimmungen im Umgang mit diesen Stoffen zu erfüllen und bei Kontrollen gelassen durchatmen zu können. Am Ende sind die Sicherheitsmaßnahmen aber auch ein Image- und Prestigefaktor, denn Unternehmen bringen ihren Mitarbeitern Wertschätzung entgegen, wenn sie das Thema ernst nehmen und für ihre Mitarbeiter eine gesunde und sichere Arbeitsumgebung erzeugen.
Erläuterung der Begriffe REACH und CLP
Bei der Beschäftigung mit dem Thema Gefahrenstoffe werden Ihnen immer wieder zwei Begriffe begegnen: REACH und CLP, die wir an dieser Stelle gerne kurz erläutern möchten:
REACH
Übersetzt bedeutet dieser Begriff „Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals“. Es handelt sich dabei um eine EG-Verordnung, die seit 2007 in Kraft ist.
CLP
Das ist die Abkürzung für „Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures“; eine Verordnung, die die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen gesetzlich regelt.
Möchten Sie unser Know-how für den Umgang mit Gefahrenstoffen in Ihrem Unternehmen nutzen? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.