









SiGeKo in Karlsruhe
Viele kleine und mittelständische Betriebe mit kleineren Bauvorhaben oder private Bauherren sind der Meinung, ein SiGeKo sei nur auf Großbaustellen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei liegt die Grenze, wann ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator vorgeschrieben ist, schon viel tiefer. Wir informieren Sie über die Pflichten des Bauherren, umfassende Schutzmaßnahmen auf ihrer Baustelle umzusetzen und sich auch rechtlich mit der Hilfe eines SiGeKos abzusichern.
Unser diesen Voraussetzungen ist ein SiGeKo Karlsruhe auch bei kleinen Bauvorhaben Pflicht
Architekten und Ingenieure haben gegenüber dem Bauherren eine Beratungspflicht und müssen sie darüber aufklären, dass ein SiGeKo auf der Baustelle eingesetzt werden kann. Allerdings wird diese in der Praxis nicht immer ernstgenommen und Unwissenheit schützt den Bauherren nicht vor Strafen. Wenn eine der folgenden Tatsachen vorliegt, dann ist der Einsatz eines SiGeKos Pflicht.
- Mehr als 500 Mannarbeitsstunden
Wenn ein Bauprojekt mehr als 500 Mannarbeitsstunden umfasst, muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator vom Bauherren bestellt werden. Diese Zahl ist schneller erreicht, als man denkt. Es reicht, wenn 5 Arbeitskräfte jeweils 100 Stunden auf der Baustelle arbeiten.
- Ausführung gefährlicher Arbeiten
Immer dann, wenn gefährliche Arbeiten ausgeführt werden, müssen diese von einem SiGeKo in Karlsruhe kontrolliert und überwacht werden. Dabei kann es sich beispielsweise um Arbeiten in großer Höhe handeln. Generell wird der Begriff „gefährlich“ allerdings weit ausgelegt.
- Baugerüst und Baugruben
Müssen die Arbeiter auf der Baustelle auf Gerüsten mit einer Fallhöhe von mehr als 7 Metern arbeiten oder gibt es Baugruben mit einer Tiefe von 5 Metern, dann ist ebenfalls ein SiGeKo Karlsruhe Pflicht.
- Mehr als 1 Gewerk
Immer dann, wenn mehr als ein Gewerk auf der Baustelle tätig ist, ist eine Gefahrenabstimmung zwischen diesen Gewerken erforderlich. Diese Aufgabe übernimmt der SiGeKo in Karlsruhe.
Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein Einfamilienhaus, eine Großbaustelle oder ein Sanierungsvorhaben handelt. Die Pflichten zur Bestellung eines SiGeKos in Karlsruhe ist für alle Beteiligten dieselbe.

Haftungsrisiko minimieren durch den Einsatz eines SiGeKos Karlsruhe
Kommt es auf Ihrer Baustelle zu einem Unfall und Sie können keinen SiGeKo Karlsruhe nachweisen, dann sehen sich Bauherren mit hohen Haftungsrisiken konfrontiert. In vielen Fällen kommt es sogar zu einem Strafverfahren, das nicht von der Bauherrenversicherung abgedeckt wird. Mit einem SiGeKo Karlsruhe erfüllen Sie nicht nur Ihre gesetzliche Pflicht zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz, sondern minimieren auch die realen Risiken, dass es überhaupt zu einem Unfall kommt. Der SiGeKo hat umfangreiche Erfahrungen in der Baustellenüberwachung und kann Risiken im Vorfeld genau abschätzen.
Diese Leistungen erbringt unser SiGeKo auf Ihrer Baustelle in Karlsruhe
Einen SiGeKo Karlsruhe können Sie bereits in der Planungsphase des Bauvorhabend einsetzen, sollten ihn aber spätestens in der Ausführungsphase auf der Baustelle haben. Der SiGeKo Karlsruhe übernimmt sowohl die Baustellenkoordination als auch die Sicherheits- und Gesundheitskoordination. Der SiGeKo nimmt Begehungen der Baustelle vor und reicht die Vorankündigung der Baustelle bei der zuständigen Behörde ein. Außerdem ist der SiGeKo Karlsruhe dafür verantwortlich, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) zu erstellen. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nimmt an Vertragsverhandlungen teil und überwacht während der Arbeiten die Einhaltung und die Anwendung des Arbeitsschutzes.
KOCH INGENIEURE ist Ihr Partner für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Ihrer Baustelle. Bauherren können über uns einen SiGeKo in Karlsruhe bestellen. Gerne können wir einen Termin für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch vereinbaren. Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage!